"Warum müssen z. B. meine Leitern geprüft werden, wer darf meine Leitern prüfen und welche Prüfplakette brauche ich?"
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SICHTPRÜFUNG
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ANGEBOTSLEGUNG
Über defekte Teile, die unbedingt ersetzt werden müssen
Leitern, Tritte und Fahrgerüste werden als Arbeitsmittel für die unterschiedlichsten Tätigkeiten wie z. B. Instandhaltung, Montagen, Wartungen, Bauarbeiten uvm. eingesetzt. Dabei sind nahezu alle unterschiedlichen gewerblichen und industriellen Branchen unter den Anwendern zu finden.
Stellt ein Unternehmen Leitern, Tritte und Fahrgerüste als Arbeitsmittel bereit, müssen diese gemäß den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung vor der erstmaligen Verwendung und dann in regelmäßigen Abständen durch eine Befähigte Person (qualifiziert entsprechend BetrSichV i. V. m. TRBS 1203) geprüft werden. Der Abstand zwischen den Leiterprüfungen sollte gemäß den Empfehlungen der DGUV-Information 208-016 maximal 12 Monate betragen. Auch bei Fahrgerüsten empfiehlt sich zusätzlich zu der nach jeder Montage geforderten Prüfung eine zusätzliche Zustandsprüfung im Abstand von maximal 12 Monaten. Letztendlich werden die Prüffristen jedoch abschließend im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Hierbei spielen insbesondere auch Einflussfaktoren wie Umgebungsbedingungen, Witterung, Material und Nutzungshäufigkeit eine Rolle.
Haben Sie in Ihrem Unternehmen keine Befähigte Person oder ist diese verhindert?
Dann nutzen Sie unseren Vor-Ort-Prüfservice. Wir kommen zu Ihnen, prüfen und erstellen die notwendigen Prüfdokumentationen.
termin zur leiterprüfung vereinbaren
Profitieren Sie bei der Prüfung Ihrer Leitern, Tritte und Fahrgerüste vom Fachwissen unserer Experten, die die vielfältigen Mängel, wie z. B. fehlerhafte Montage, Korrosion oder Manipulation problemlos erkennen. Ein detaillierter Prüfungsbericht zeigt Ihnen anschließend Handlungsbedarfe übersichtlich auf.
Unser Prüfservice umfasst:
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Prüfung Ihrer Leitern, Tritte und Fahrgerüste (fahrbaren Arbeitsbühnen) auf ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Vorschriften
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Erstellung der rechtssicheren Prüfdokumentation - digitale Inventarisierung
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Prüfung auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen
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Prüfung auf Vollständigkeit der Kennzeichnung und Beschilderungen
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Prüfung der Arbeitsmittel auf Übereinstimmung mit dem Prüfbuch
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Aufbringung der Prüfplaketten
Die Leiterprüfung muss klar und eindeutig gekennzeichnet werden, idealerweise durch gut sichtbare Aufkleber oder Plaketten. Diese erforderliche Kennzeichnung sollte an einem leicht zugänglichen Ort angebracht werden, damit sie von allen Mitarbeitern leicht gefunden werden kann. Es ist wichtig, dass die Kennzeichnung dauerhaft, wasser- und abriebfest ist, um sicherzustellen, dass sie nicht unbeabsichtigt entfernt oder beschädigt wird. Zudem sollte sie das Datum der letzten Prüfung enthalten, um sicherzustellen, dass die Leiter regelmäßig überprüft wird.
Die Leiterprüfung muss gemäß den Vorgaben der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) dokumentiert werden. Dabei müssen Prüfdatum, Prüfer, Prüfergebnis und eventuelle Mängel festgehalten werden. Auch die durchgeführten Maßnahmen zur Mängelbehebung sollten vermerkt werden. Die Dokumentation sollte klar und eindeutig sein, um bei Bedarf leicht nachvollzogen werden zu können. Sie muss mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.